Es war zu erwarten. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gültig ab 16.12.2020 ist der Spielbetrieb in unserer Tennishalle ab sofort verboten.

Gem. § 1d der in der ab 16. Dezember 2020 gültigen Fassung ist der Betrieb aller Einrichtungen nach § 13 Abs. 2 für den Publikumsverkehr untersagt. Unter § 13 Abs. 2 fallen alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, somit auch Tennishallen. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 10. Januars 2021 außer Kraft. Wir werden alle Abonnements umgehend informieren.