Nach der aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 16.08.2021 gelten folgende Regelungen.

  • Die bisherigen Inzidenzstufen entfallen
  • Die 3G-Regel wird ausgeweitet; wer sich nicht impfen lassen möchte, muss einen negativen Schnelltest vorweisen der nicht älter als maximal 24 Stunden ist.
  • Die Testpflicht gilt nicht für Freizeit- und Amateursport in Sportstätten im Freien.
  • In geschlossenen Räumen (Tennishalle) müssen alle Sportlerinnen und Sportler müssen einen negativen Corona-Schnelltest, einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis haben.

Wir als Verein sind zur Überprüfung der Nachweise (Impfausweis, Coronatest) verpflichtet! Wir bitten ausdrücklich darum, entsprechende Nachweise mit sich zu führen, falls es zu Rückfragen der Behörden, Ordnungsämter kommen sollte.

Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen. Achtet bitte auf die Regelungen und auf unser Hygienekonzept.