Im Landkreis Rastatt und im Stadtkreis Baden-Baden gelten die Öffnungsstufe 3 des Stufenplan für sichere Öffnungsschritte des Landes Baden-Württemberg (Gesundheitsamt Rastatt, Stand 10.06.2021). Hierfür sieht die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 07.06.2021 weitere Änderungen vor.

Der Stadtkreis Baden-Baden hat an fünf aufeinander folgenden Tagen die Sieben-Tages-Inzidenz 35 unterschritten.

Wir als Verein sind zur Überprüfung der Nachweise (Impfausweis, Coronatest) verpflichtet! Wir bitten ausdrücklich darum, entsprechende Nachweise mit sich zu führen, falls es zu Rückfragen der Behörden, Ordnungsämter kommen sollte.
Des Weiteren weisen wir nochmals darauf hin, sich den Aufenthalt auf der Anlage entweder mittels der Luca-App oder der aushängenden Liste zu dokumentieren.

Langsam, aber stetig geht es voran und es liegt auch an uns, die Inzidenzwerte zu senken. Achtet deswegen bitte auf die Regelungen und unser Hygienekonzept.