Zum 27.12.2021 wurden die Corona-Regelungen wieder angepasst.

Dabei ist ab jetzt folgendes zu beachten:

  • In Innenbereichen mit Maskenpflicht sollen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.
  • In der Alarmstufe II gilt auch in unserer Tennishalle die 2G+ Regel.
  • Keine Änderungen gibt es bei den Ausnahmen zur 2G+ Regelung:
    • bei Geboosterten,
    • bei Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständige Schutzimpfung abgeschlossen haben,
    • bei Genesene Personen, deren anschließende Impfung nicht länger als drei Monate zurückliegt. Sowie Genesene Personen, deren Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als drei Monate zurückliegt.
    • bei Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind.
    • bei Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt. Also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis
      einschließlich 17 Jahre.
  • Liegt die Immunisierung mehr als 3 Monate zurück, benötigen Sie zusätzlich einen der folgenden Tests:
    • Antigen-Test: gültig 24 Stunden (Schnelltest)
    • PCR-Test: gültig 48 Stunden

Um weiterhin den Spielbetrieb in der Tennishalle aufrechthalten zu können, müssen die aktuellen Regelungen umgesetzt und gemäß den gesetzlichen Regelungen überprüft werden. Die entsprechenden Unterlagen müssen weiterhin vor Spielbeginn nachgewiesen werden. Wir als Verein sind zur Überprüfung der Nachweise (Impfausweis, Coronatest) verpflichtet!

Hier der Link zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 27.12.2021.

Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf  bei uns in der Halle kein Tennis spielen. Achtet bitte auf die Regelungen und auf unser Hygienekonzept.