Zum 23.02.2022 wurden die Corona-Regelungen wieder angepasst. Baden-Württemberg befindet sich derzeit in der Warnstufe.

Folgendes gilt es zu beachten:

  • In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen.
  • In der Warnstufe ist der Zutritt für getestete, geimpfte oder genesene Personen möglich.
  • Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen in vielen Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten negativen PCR-Test vorweisen. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich. Ein Genesenennachweis darf höchstens 90 Tage alt sein.

Um weiterhin den Spielbetrieb in der Tennishalle aufrechthalten zu können, müssen die aktuellen Regelungen umgesetzt und gemäß den gesetzlichen Regelungen überprüft werden. Die entsprechenden Unterlagen müssen weiterhin vor Spielbeginn nachgewiesen werden. Wir als Verein sind zur Überprüfung der Nachweise (Impfausweis, Coronatest) verpflichtet!

Hier der Link zur aktuellen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg.  Achtet bitte auf die Regelungen und auf unser Hygienekonzept.