Nach der aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 28.10.2021 gelten folgende Regelungen.

    • Das Land bekommt ein mehrstufiges Warnsystem, das sich nach der Belegung der Intensivbetten richtet und nach der allgemeinen Hospitalisierungsrate oder Hospitalisierungs-Inzidenz.
    • Je nach Stufe gilt dann auch die 3G-Regel (Geimpfte, Genesene, Getestete), beziehungsweise die 2G-Regel (Geimpfte, Genesene).

 

  • Neu! Nachdem in Baden-Württemberg zum 03.11.2021 die Warnstufe ausgerufen wurde, haben in der Halle ausschließlich Geimpfte, Genesene oder Spieler:innen nach Vorlage eines negativen PCR-Testnachweises zutritt. Die zugrundeliegende Testung darf im Falle eines PCR-Tests maximal 48 Stunden zurückliegen. Ausgenommen von der PCR-Testpflicht in der Warnstufe sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine Impfempfehlung gibt.

Wir als Verein sind zur Überprüfung der Nachweise (Impfausweis, Coronatest) verpflichtet! Wir bitten ausdrücklich darum, entsprechende Nachweise mit sich zu führen, falls es zu Rückfragen der Behörden, Ordnungsämter kommen sollte.

Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen. Achtet bitte auf die Regelungen und auf unser Hygienekonzept.