Nach der aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 26.07.2021 gelten folgende Regelungen. Die neuen Inzidenzstufen

  • Inzidenzstufe 4: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 50,0
  • Inzidenzstufe 3: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 35,0 bis einschließlich 50,0
  • Inzidenzstufe 2: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis über 10,0 bis einschließlich 35,0
  • Inzidenzstufe 1: 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis unter 10,0

Im Falle dass die Inzidenzen wieder drohen über 100 zu steigen, wird die Landesregierung hierzu gesonderte Regelungen erlassen.

Im Stadtkreis Baden-Baden gilt seit 28. Juni die Inzidenzstufe 2. (Gesundheitsamt Rastatt, Stand 10.06.2021). Hierfür sieht die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 07.06.2021 weitere Änderungen vor.

Wir als Verein sind zur Überprüfung der Nachweise (Impfausweis, Coronatest) verpflichtet! Wir bitten ausdrücklich darum, entsprechende Nachweise mit sich zu führen, falls es zu Rückfragen der Behörden, Ordnungsämter kommen sollte.
Des Weiteren weisen wir nochmals darauf hin, sich den Aufenthalt auf der Anlage entweder mittels der Luca-App oder der aushängenden Liste zu dokumentieren.

Langsam, aber stetig geht es voran und es liegt auch an uns, die Inzidenzwerte zu senken. Achtet deswegen bitte auf die Regelungen und unser Hygienekonzept.