Liebe Tennisspieler/innen,

wir weisen darauf hin, dass ab sofort in unserer Tennishalle die „2 G Regelung“ zum Tragen kommt und der Zutritt in die Tennishalle hierdurch nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt ist:

  1. Zutritt nur für Geimpfte bzw. Genesene
  2. Ausnahmen:
  • Kinder bis einschließlich 5 Jahre
  • Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
  • Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
  • Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
  • Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich
  1. Für die in unserer Tennishalle tätigen Trainer gilt weiterhin die 3 G Regelung.
  1. In der gesamten Tennishalle sowie den Vorräumen und Funktionsräumen besteht Maskenpflicht. Während der Sportausübung in der Halle kann die Maske abgenommen werden.
  1. Bei Zuwiderhandlung werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Wir bitten hier im Verständnis.
  1. Des Weiteren verweisen wir auf unser ausgehängtes Hygienekonzept

Wir bitten Sie diese Informationen an Ihre Spielpartner und Ihre bekannten Tenniskollegen/-innen weiterzugeben. Sie helfen uns hierdurch alle, den Spielbetrieb in der Wintersaison 2021/2022 weiter aufrechtzuerhalten.

Vielen Dank!

Baden-Baden, den 17.11.2021