Liebe Tennisspieler/innen,
wir weisen darauf hin, dass ab sofort in unserer Tennishalle die „2 G Regelung“ zum Tragen kommt und der Zutritt in die Tennishalle hierdurch nur unter folgenden Voraussetzungen erlaubt ist:
- Zutritt nur für Geimpfte bzw. Genesene
- Ausnahmen:
- Kinder bis einschließlich 5 Jahre
- Kinder bis einschließlich sieben Jahre, die noch nicht eingeschult sind
- Grundschüler, Schüler eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule (Testung in der Schule)
- Personen bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis notwendig, negativer Antigen-Test erforderlich)
- Personen, für die es keine allgemeine Impfempfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) gibt (negativer Antigen-Test erforderlich)
- Schwangere und Stillende, da es für diese Gruppen erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer Antigen-Test erforderlich
- Für die in unserer Tennishalle tätigen Trainer gilt weiterhin die 3 G Regelung.
- In der gesamten Tennishalle sowie den Vorräumen und Funktionsräumen besteht Maskenpflicht. Während der Sportausübung in der Halle kann die Maske abgenommen werden.
- Bei Zuwiderhandlung werden wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen. Wir bitten hier im Verständnis.
- Des Weiteren verweisen wir auf unser ausgehängtes Hygienekonzept
Wir bitten Sie diese Informationen an Ihre Spielpartner und Ihre bekannten Tenniskollegen/-innen weiterzugeben. Sie helfen uns hierdurch alle, den Spielbetrieb in der Wintersaison 2021/2022 weiter aufrechtzuerhalten.
Vielen Dank!
Baden-Baden, den 17.11.2021